Bindestrich für € 500 zu vergeben
Achtung bei Fahrten ins Ausland; der kleine Bindestrich auf dem Kennzeichen
kann teuer werden
Aktenzeichen -
Datum 13. August 2012
Sachbearbeiter Norbert Becker (-3234)
Unsere europäischen Nachbarn sind findig. Bußgelder in Italien und Österreich
für „falsche“ Zulassungsbescheinigungen.
Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland mit
Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte
Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen
fehlt. Bekannt sind Fälle aus Österreich und Italien, wo Bußgelder bis 500 € kassiert
wurden. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, ist nicht betroffen. Seit dieses Verhalten
der ausländischen Behörden bekannt ist, werden bei der Zulassungsstelle neue
Zulassungspapiere generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt
sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist, und stellt
die Papiere entsprechend aus. Die Rechtslage indes ist eindeutig:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass
das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich
geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig." Aber es
muss mit dem Kennzeichen zusammen passen. Also entweder beide weisen den
Bindestrich aus (alte Art) oder beide weisen keinen Bindestrich auf (neue Art). Auf
einen Zulassungsfehler kann man sich in der Regel nicht berufen. Das Bußgeld
bleibt am Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs hängen.
Wer sich umfangreicher informieren möchte, wird im Internet fündig. Die Foren sind
Regierungspräsidium Freiburg
Landespolizeidirektion
Bindestrich für € 500 zu vergeben
dort voll von Betroffenenberichten und länderspezifischen Unterschieden. So soll in
Belgien der selbe Verstoß wenigstens „nur“ € 200 kosten, während Österreich und
Italien mit € 500 da sehr kräftig zulangen.
Unser Rat: Wer ein Euro-Kennzeichen hat (neue Art ohne Bindestrich) und ins Ausland
reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren
der Bindestrich noch enthalten ist, empfiehlt sich der Weg zur Zulassungsstelle. Dort
wird die Änderung in der Regel zum Materialpreis (1 €) durchgeführt.
Und noch ein Tipp: Es wird schwerlich nachweisbar sein, dass der Zulassungsbeamte
einen Zulassungsfehler begangen haben soll; das Abwälzen der Strafe aus
dem Ausland auf die Behörde wird in aller Regel nicht funktionieren. Das macht die
Sache im Einzelfall extrem ärgerlich und treibt den Blutdruck hoch – aber vorsorgen
muss wohl jeder Auslandsreisende selbst.